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Ein Umzug als Mieter: Welche Pflichten haben Sie gegenüber dem Vermieter?

Ein Umzug ist mit vielen organisatorischen Aufgaben verbunden – besonders für Mieter. Neben der Planung des Wohnungswechsels müssen auch bestimmte Pflichten gegenüber dem Vermieter erfüllt werden. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie vor und während des Auszugs beachten müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die rechtzeitige Kündigung des Mietvertrags

Die Kündigung des Mietvertrags ist der erste wichtige Schritt, wenn Sie als Mieter umziehen möchten. Dabei müssen Sie bestimmte Fristen und Formalitäten beachten.

Kündigungsfristen und schriftliche Form
In den meisten Fällen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang beim Vermieter nachweisen zu können. Geben Sie im Schreiben die Mietvertragsnummer, die Adresse der Wohnung und das gewünschte Kündigungsdatum an.

Außerordentliches Kündigungsrecht
In besonderen Fällen, etwa bei unzumutbaren Wohnbedingungen oder einem massiven Mangel, können Sie von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei müssen Sie dem Vermieter jedoch eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einräumen.

Nachmieter stellen
Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchten, kann das Stellen eines Nachmieters eine Option sein. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Klären Sie diese Möglichkeit rechtzeitig, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Zustand der Wohnung bei Übergabe

Ein wesentlicher Punkt beim Auszug ist die Übergabe der Wohnung. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben wird, der den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Definition von „besenrein“
Der Begriff „besenrein“ bedeutet, dass die Wohnung sauber übergeben werden muss, aber keine umfassende Reinigung erforderlich ist. Grober Schmutz, Müll oder Rückstände von Renovierungsarbeiten müssen entfernt werden.

Schäden und Abnutzung
Zwischen normalen Gebrauchsspuren und Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, muss klar unterschieden werden. Abnutzungen, die durch den normalen Wohngebrauch entstehen (z. B. leichte Verfärbungen von Wänden oder Böden), gelten nicht als Schäden und müssen nicht beseitigt werden. Beschädigungen wie Löcher in Wänden oder zerbrochene Fliesen hingegen müssen Sie reparieren oder ersetzen.

Dokumentation des Zustands
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel festgehalten werden. Fotos können als zusätzlicher Beweis dienen. Dieses Protokoll sollte von Ihnen und dem Vermieter unterschrieben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Renovierungspflichten: Was ist tatsächlich vorgeschrieben?

Eine häufige Streitfrage zwischen Mietern und Vermietern sind Renovierungspflichten. Klären Sie vorab, was in Ihrem Fall tatsächlich erforderlich ist.

Schönheitsreparaturen
Ob Sie beim Auszug Wände streichen oder Löcher verschließen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Oft ist festgelegt, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter übernommen werden müssen. Allerdings sind pauschale Klauseln, die den Mieter zu umfassenden Renovierungen verpflichten, unwirksam. Beispielsweise dürfen Vermieter nicht verlangen, dass Sie bei Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung Wände neu streichen.

Regelungen im Mietvertrag prüfen
Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch, um festzustellen, welche Verpflichtungen auf Sie zukommen. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Klausel rechtsgültig ist, können Sie sich an einen Mieterverein wenden.

Streitigkeiten mit dem Vermieter
Falls es Unklarheiten über die notwendigen Arbeiten gibt, ist ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter ratsam. Können keine Einigungen erzielt werden, sollten Sie juristische Unterstützung in Betracht ziehen.

Schlüsselübergabe: Was ist zu beachten?

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Auszug ist die Rückgabe der Schlüssel. Auch hierbei sollten Sie bestimmte Regeln beachten.

Anzahl der zurückzugebenden Schlüssel
Als Mieter sind Sie verpflichtet, alle Schlüssel, die Sie beim Einzug erhalten haben, zurückzugeben. Dazu zählen auch Schlüsselkopien, die Sie möglicherweise für Familienmitglieder oder Nachbarn angefertigt haben.

Verlorene Schlüssel
Falls Sie Schlüssel verloren haben, informieren Sie den Vermieter umgehend. Dieser kann den Austausch des Schlosses verlangen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Mieter, es sei denn, der Verlust ist unverschuldet.

Dokumentation der Übergabe
Erstellen Sie auch für die Schlüsselübergabe ein Protokoll, in dem die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel festgehalten wird. Lassen Sie sich vom Vermieter bestätigen, dass alle Schlüssel übergeben wurden.

Die Kaution: Wann und wie wird sie zurückgezahlt?

Nach dem Auszug stellt sich die Frage, wann und in welcher Höhe die hinterlegte Kaution zurückgezahlt wird.

Voraussetzungen für die Rückzahlung
Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und keine offenen Mietzahlungen oder berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen. Der Vermieter hat in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, um die Rückzahlung zu prüfen.

Einbehaltung der Kaution
Der Vermieter kann Teile der Kaution einbehalten, wenn Reparaturkosten, ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen offen sind. Der Einbehalt muss jedoch begründet sein, und der Vermieter ist verpflichtet, einen Nachweis über die entstandenen Kosten zu erbringen.

Rückforderung der Kaution
Falls die Kaution nicht fristgerecht zurückgezahlt wird, sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Sollte dies erfolglos bleiben, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Ein Umzug als Mieter bringt viele Pflichten mit sich, die Sie rechtzeitig und sorgfältig erfüllen sollten. Mit einer guten Planung, der Einhaltung aller Formalitäten und einer klaren Kommunikation mit dem Vermieter stellen Sie sicher, dass Ihr Auszug reibungslos abläuft und Sie sich voll und ganz auf Ihr neues Zuhause konzentrieren können.

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FAQ: Umzug als Mieter – Häufige Fragen

1.Muss ich während der Kündigungsfrist weiterhin Miete zahlen, wenn ich bereits ausgezogen bin?


Ja, die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende der Kündigungsfrist, auch wenn Sie bereits ausgezogen sind. Sollten Sie einen Nachmieter stellen, der akzeptiert wird, oder eine Einigung mit dem Vermieter erzielen, können Sie unter Umständen früher aus dem Vertrag entlassen werden.

2. Was passiert, wenn der Vermieter die Wohnungsübergabe verweigert?


Falls der Vermieter die Übergabe verweigert, etwa weil er mit dem Zustand der Wohnung unzufrieden ist, sollten Sie versuchen, eine Einigung zu erzielen. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und bitten Sie um eine schriftliche Begründung. Im Zweifelsfall kann eine neutrale dritte Partei (z. B. ein Schlichter oder Anwalt) helfen.

3. Darf der Vermieter Eigenleistungen (z. B. Renovierungen) verlangen, wenn ich diese nicht ausführen möchte?


Der Vermieter darf keine Eigenleistungen verlangen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sind. Falls eine Verpflichtung zur Renovierung besteht, können Sie die Arbeiten selbst ausführen oder eine Fachkraft beauftragen. Eigenleistungen durch den Vermieter dürfen nicht einseitig erzwungen werden.

4. Kann ich die Kaution als Ersatz für die letzten Mietzahlungen nutzen?


Nein, die Kaution darf nicht mit der laufenden Miete verrechnet werden, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich zu. Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden oder ausstehende Forderungen und wird erst nach dem Auszug zurückgezahlt, sofern keine offenen Ansprüche bestehen.

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